Kosten
In Kürze
Kosten bezeichnen geldwert bewertete Aufwendungen oder Verbräuche im rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang. Sie treten insbesondere in Verfahren, Betrieben und Organisationszusammenhängen auf.
Definition
Kosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet geldwert bewertete Aufwendungen oder Verbräuche, die einem bestimmten rechtlichen oder betrieblichen Zweck zugeordnet sind. Kosten liegen vor, wenn Ressourcen, Leistungen oder Dienste objektiv verbraucht oder in Anspruch genommen werden. Tatbestandlich vorausgesetzt ist eine zurechenbare wirtschaftliche Belastung, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren umfassen Kosten insbesondere Gerichtskosten und parteieigene Aufwendungen für Prozessvertretung. Die rechtliche Zuordnung richtet sich nach Verfahrensart, Instanz und gesetzlichen Sonderregelungen. Rechtsgrundlage für die Kostentragung im Arbeitsgerichtsverfahren ist das Arbeitsgerichtsgesetz, abgekürzt ArbGG. Kosten begründen keinen automatischen Anspruch auf Erstattung gegenüber der Gegenseite. Sie sind von Auslagen abzugrenzen, die lediglich durchlaufende oder fremde Geldbeträge betreffen. In der arbeitsrechtlichen Praxis beeinflussen Kosten die Entscheidung über Rechtsverfolgung, Verteidigung und organisatorische Maßnahmen.