Kostenvoranschlag
In Kürze
Der Kostenvoranschlag benennt die voraussichtlich entstehenden Kosten einer Werkleistung. Er dient der vorvertraglichen Kostentransparenz zwischen Unternehmer und Besteller.
Definition
Kostenvoranschlag ist ein rechtlicher Begriff des Werkvertragsrechts. Er bezeichnet eine fachmännisch erstellte Berechnung der voraussichtlichen Vergütung für ein konkret bestimmtes Werk. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn Art und Umfang der Leistung sowie die zu erwartenden Kosten rechnerisch festgelegt sind. Die rechtliche Einordnung hängt davon ab, ob der Kostenvoranschlag unverbindlich bleibt oder ausdrücklich verbindlich vereinbart ist. Für den unverbindlichen Kostenvoranschlag gilt die Anzeigepflicht bei wesentlicher Kostenüberschreitung nach § 650 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Vergütung des Kostenvoranschlags ist nach § 632 Absatz 3 BGB nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Der Kostenvoranschlag begründet keinen Anspruch auf Durchführung des Werkes zu der genannten Summe. Abzugrenzen ist der Kostenvoranschlag vom verbindlichen Angebot, das bei Annahme eine feste Preisbindung auslöst. In der Praxis wird der Kostenvoranschlag zur Vorbereitung von Werkverträgen und zur Kostenkontrolle eingesetzt.