Künstlersozialabgabe
In Kürze
Die Künstlersozialabgabe finanziert die soziale Absicherung selbständiger Künstler und Publizisten. Sie wird von bestimmten Unternehmen auf gezahlte Honorare erhoben.
Definition
Die Künstlersozialabgabe ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine gesetzlich geregelte Umlage zur Sozialversicherung beschreibt. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Zahlung eines prozentualen Beitrags auf Entgelte für künstlerische Leistungen. Die Abgabepflicht der Künstlersozialabgabe besteht, wenn selbständige Künstler oder Publizisten nicht nur gelegentlich beauftragt werden. Maßgeblich ist die Verwertung der Leistung unabhängig von Versicherungsstatus, Rechtsform oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Rechtsgrundlage ist § 25 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), der die Bemessungsgrundlage und Meldepflichten festlegt. Die Abgabe begründet keinen individuellen Versicherungsanspruch des beauftragten Künstlers gegenüber dem zahlenden Unternehmen. Sie ist von Arbeitsentgelt und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung bei abhängig Beschäftigten klar abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst die Künstlersozialabgabe die Kostenkalkulation und Meldeprozesse vieler auftraggebender Unternehmen. Die Zahlung erfolgt jährlich nach gemeldeten Entgelten und unterliegt der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Künstlersozialabgabe ist für abgabepflichtige Unternehmen bei der Beauftragung kreativer Leistungen dauerhaft zu berücksichtigen.