Kurswert
In Kürze
Kurswert bezeichnet den durch Angebot und Nachfrage bestimmten Marktpreis eines Finanzinstruments. Er bildet die Grundlage für Kauf, Verkauf und Bewertung im laufenden Handel.
Definition
Kurswert ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für den durch Marktpreis bestimmten Wert handelbarer Finanzinstrumente. Er ergibt sich aus dem aktuell festgestellten Kurs an Börsen oder vergleichbaren Handelsplätzen. Ein Kurswert liegt vor, wenn Angebot und Nachfrage einen konkreten Preis für ein Instrument bestimmen. Die Feststellung erfolgt börslich oder außerbörslich anhand verbindlicher Kauf- und Verkaufsaufträge elektronischer. Rechtsgrundlage für die Kursbildung ist das Börsengesetz (BörsG) bei organisierten Handelsplätzen maßgeblich. Der Kurswert begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Veräußerungs- oder Erwerbspreis rechtlich. Abzugrenzen ist der Kurswert vom Nennwert, der unabhängig von Marktbewegungen festgelegt wird. In der Praxis dient er als Bewertungsgröße für Vermögensstände und Transaktionen regelmäßig.