Lager
In Kürze
Das Lager bezeichnet einen betrieblichen Funktionsbereich zur geordneten Aufbewahrung betrieblicher Güter. Es dient der Sicherstellung von Produktions- und Lieferabläufen.
Definition
Lager ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen organisatorisch abgegrenzten Bereich eines Unternehmens zur zeitweisen Aufbewahrung betrieblicher Güter. Erfasst sind Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe sowie halbfertige und fertige Erzeugnisse. Das Vorliegen ist gegeben, wenn Güter systematisch erfasst, gesichert und dem Betriebsablauf zugeordnet sind. Die Nutzung erfolgt zur Sicherstellung kontinuierlicher Produktionsprozesse oder zur Vorbereitung des Absatzes. Der Bestand wird nach betrieblichen Erfordernissen mengenmäßig und zeitlich disponiert. Die Organisation umfasst räumliche Zuordnung, Zugangskontrolle und innerbetriebliche Bewegungen. Eine dauerhafte Zweckbindung an Herstellungstätigkeiten ist nicht erforderlich. Der Begriff Lager begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Arbeitsbedingungen. Er ist von Produktionsbereichen abzugrenzen, in denen unmittelbar wertschöpfende Tätigkeiten ausgeübt werden. In der betrieblichen Praxis ist das Lager regelmäßig Anknüpfungspunkt für Mitwirkungsrechte bei Arbeitsorganisation.