Lagerhaltung
In Kürze
Die Lagerhaltung ist die organisierte Aufbewahrung betrieblicher Güter im Unternehmen. Sie sichert die zeitliche Verfügbarkeit von Materialien und Waren.
Definition
Lagerhaltung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die organisierte Aufbewahrung betrieblicher Güter zur Sicherstellung von Produktions- und Absatzprozessen. Die Lagerhaltung liegt vor, wenn Materialien, Halbfertigerzeugnisse oder Waren räumlich zugeordnet und systematisch verwaltet sind. Erfasst sind insbesondere Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse unabhängig von deren Verwendungszweck. Die Durchführung setzt festgelegte Lagerflächen, definierte Zugriffsregelungen und innerbetriebliche Transportprozesse voraus. Ziel ist die zeitliche Entkopplung von Beschaffung, Produktion und Absatz innerhalb des Betriebsablaufs. Die Lagerhaltung erfolgt mengen- und zeitbezogen nach betrieblichen Dispositionsentscheidungen ohne unmittelbare Wertschöpfung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung bestimmter Lagerbestände besteht nicht. Lagerhaltung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte Organisationsform oder Lagerstrategie. Sie ist von reinen Umschlagsprozessen abzugrenzen, bei denen keine nennenswerte Verweildauer von Gütern entsteht. In der betrieblichen Praxis ist die Lagerhaltung regelmäßig Gegenstand betrieblicher Regelungen zur Arbeitsorganisation.