Lastschrift
In Kürze
Die Lastschrift ermöglicht den Einzug fälliger Geldbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen. Sie beruht auf einer vorherigen Zustimmung und wird im bargeldlosen Zahlungsverkehr genutzt.
Definition
Lastschrift ist ein zahlungsrechtliches Instrument. Sie beschreibt ein Verfahren, bei dem der Zahlungsempfänger einen Geldbetrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen lässt. Die Lastschrift liegt vor, wenn eine wirksame Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Einzug festgelegt ist. Diese Zustimmung kann als Einzugsermächtigung oder als SEPA-Lastschriftmandat ausgestaltet sein. Das Verfahren setzt die Beteiligung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers und des Zahlungspflichtigen voraus. Die Lastschrift bewirkt eine Kontobelastung in der ausgewiesenen Höhe zum festgelegten Fälligkeitstermin. Rechtsgrundlage ist § 675j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die erforderliche Autorisierung des Zahlungsvorgangs. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der Lastschrift besteht nicht. Sie ist von der Überweisung dadurch abgegrenzt, dass der Zahlungsvorgang durch den Zahlungsempfänger ausgelöst wird. In der Praxis dient die Lastschrift der regelmäßigen oder einmaligen Abwicklung wiederkehrender oder feststehender Forderungen im Zahlungsverkehr.