Lkw-Maut
In Kürze
Die Lkw-Maut ist eine gesetzlich geregelte Gebühr für die Nutzung bestimmter Bundesfernstraßen. Sie betrifft schwere Nutzfahrzeuge und wird streckenbezogen erhoben.
Definition
Lkw-Maut ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Lkw-Maut bezeichnet eine öffentlich-rechtliche Abgabe für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch mautpflichtige Fahrzeuge. Sie liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination die gesetzlich festgelegten technischen Voraussetzungen erfüllt. Maßgeblich sind insbesondere die technisch zulässige Gesamtmasse, die Zweckbestimmung für den Güterkraftverkehr sowie die Nutzung mautpflichtiger Verkehrswege. Die Erhebung der Lkw-Maut erfolgt streckenbezogen und knüpft an objektive Fahrzeugmerkmale während der tatsächlichen Straßennutzung an. Rechtsgrundlage ist das Bundesfernstraßenmautgesetz (Bundesfernstraßenmautgesetz, BFStrMG). Ergänzend regelt die Lkw-Maut-Verordnung (Lkw-MautV) die Durchführung, den Nachweis und die Erstattung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung mautpflichtiger Straßen wird durch die Lkw-Maut nicht begründet. Von der Lkw-Maut zu unterscheiden ist die allgemeine Kraftfahrzeugsteuer, die fahrzeugbezogen unabhängig von der konkreten Straßennutzung erhoben wird. Die Lkw-Maut ist für Arbeitgeber im Transportgewerbe relevant, da sie laufende Betriebskosten im gewerblichen Güterverkehr beeinflusst.