Low Performer
In Kürze
Low Performer bezeichnet Arbeitnehmer mit dauerhaft unterdurchschnittlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist der arbeitsvertraglich geschuldete individuelle Leistungsmaßstab.
Definition
Low Performer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung dauerhaft unterdurchschnittlicher Arbeitsleistung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Er bezeichnet Arbeitnehmer, deren tatsächliche Leistung erheblich hinter der geschuldeten Leistung zurückbleibt. Low Performer liegt vor, wenn die individuell mögliche Leistung bei angemessener Anspannung dauerhaft nicht erreicht wird. Maßstab ist die persönliche Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und nicht ein objektiver Durchschnitt. Die Leistungspflicht bestimmt sich nach dem arbeitsvertraglichen Inhalt und dem subjektiven Leistungsvermögen. Eine Minderleistung ist nur erheblich, wenn sie im Vergleich zu vergleichbaren Arbeitnehmern deutlich abweicht. Ursachen können verhaltensbedingt oder personenbedingt sein und sind getrennt zu bewerten. Maßgeblich sind die arbeitsrechtlichen Grundsätze zur Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Der Begriff begründet keinen eigenständigen Kündigungsgrund ohne weitere Voraussetzungen. Low Performer ist von bloß gelegentlichen Leistungsdefiziten oder Fehlern abzugrenzen. Low Performer ist praxisrelevant für Leistungsbeurteilungen und arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers.