Manteltarifvertrag
In Kürze
Der Manteltarifvertrag regelt grundlegende Arbeitsbedingungen innerhalb eines tariflichen Geltungsbereichs. Er schafft einheitliche Rahmenbedingungen unabhängig von der konkreten Entgelthöhe.
Definition
Manteltarifvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur kollektivrechtlichen Regelung allgemeiner Arbeitsbedingungen. Er bestimmt abstrakt-generelle Rahmenvorgaben für Arbeitsverhältnisse innerhalb eines tariflich festgelegten Geltungsbereichs. Ein Manteltarifvertrag liegt vor, wenn Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge, Kündigungsfristen oder Eingruppierungsgrundsätze verbindlich festgelegt sind. Voraussetzung ist der Abschluss zwischen tariffähigen Parteien mit normativer Wirkung für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse. Die Rechtsgrundlage bildet das Tarifvertragsgesetz, insbesondere § 1 Tarifvertragsgesetz TVG. Manteltarifvertrag entfaltet unmittelbare und zwingende Wirkung, soweit beiderseitige Tarifgebundenheit besteht. Er begründet keinen Anspruch auf bestimmte Entgelthöhen oder konkrete Vergütungssätze. Abzugrenzen ist der Manteltarifvertrag vom Entgelttarifvertrag, der ausschließlich monetäre Arbeitsbedingungen regelt. In der Praxis gewährleistet Manteltarifvertrag eine langfristige Standardisierung zentraler Arbeitsbedingungen innerhalb von Branchen oder Unternehmen.