Mediation
In Kürze
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Die Beteiligten erarbeiten freiwillig eine gemeinsame Lösung mit Unterstützung einer neutralen Person.
Definition
Mediation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung beschreibt. Der Begriff bezeichnet ein freiwilliges, vertrauliches und strukturiertes Verfahren ohne Entscheidungsbefugnis des Dritten. Mediation liegt vor, wenn die Parteien eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts anstreben. Vorausgesetzt ist die Beteiligung eines unabhängigen und neutralen Mediators zur Verfahrenssteuerung. Der Mediator unterstützt die Kommunikation, trifft jedoch keine inhaltlichen Entscheidungen über den Streitgegenstand. Die Verantwortung für Inhalt und Ergebnis verbleibt vollständig bei den Konfliktparteien. Rechtsgrundlage ist § 1 Mediationsgesetz (MediationsG), der die Grundprinzipien des Verfahrens normiert. Mediation begründet keinen Anspruch auf eine Einigung oder auf Durchführung des Verfahrens. Abzugrenzen ist sie vom gerichtlichen Güteverfahren mit entscheidungsbefugtem Richter. In der Praxis wird Mediation zur Lösung arbeitsbezogener Konflikte zwischen Beschäftigten oder Betriebspartnern eingesetzt.