Mitarbeiterbeteiligung
In Kürze
Die Mitarbeiterbeteiligung ist ein Instrument zur zusätzlichen Teilhabe von Beschäftigten am Unternehmenserfolg. Sie ergänzt das Arbeitsentgelt durch vertraglich geregelte Beteiligungsformen.
Definition
Mitarbeiterbeteiligung ist ein arbeitsrechtliches Instrument der zusätzlichen wirtschaftlichen Teilhabe von Beschäftigten am Unternehmen. Sie bezeichnet vertraglich festgelegte Leistungen, die neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährt werden. Die Ausgestaltung liegt vor, wenn eine Beteiligung am Erfolg oder am Kapital vorgesehen ist. Voraussetzung ist eine individual- oder kollektivrechtliche Regelung mit klarer Bemessungsgrundlage und Zuteilungsmechanik. Als Bemessungsgrößen kommen insbesondere Gewinn, Umsatz, Produktivität oder Unternehmenswert in Betracht. Die Mitarbeiterbeteiligung kann als Geldleistung oder in Form von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen ausgestaltet sein. Rechtsgrundlagen ergeben sich funktional aus § 19a Einkommensteuergesetz EStG bei steuerlicher Förderung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung besteht unabhängig von der Beteiligungsform nicht. Die Mitarbeiterbeteiligung ist von der betrieblichen Mitbestimmung ohne vermögensrechtliche Teilhabe abzugrenzen. In der Praxis dient sie der strukturierten Vergütungsergänzung und der langfristigen Bindung von Beschäftigten.