Mitarbeiterführung
In Kürze
Mitarbeiterführung beschreibt die zielgerichtete Einflussnahme auf Beschäftigte im Rahmen betrieblicher Zusammenarbeit. Sie dient der Koordination von Arbeitsverhalten innerhalb bestehender Organisations- und Weisungsstrukturen.
Definition
Mitarbeiterführung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die systematische Ausübung von Einfluss auf Arbeitsverhalten zur Erreichung betrieblicher Ziele. Mitarbeiterführung liegt vor, wenn Aufgaben, Erwartungen und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses verbindlich festgelegt sind. Die Einflussnahme erfolgt durch Kommunikation, Organisation und Kontrolle im Rahmen bestehender Hierarchien. Mitarbeiterführung setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit persönlicher Abhängigkeit der beschäftigten Person voraus. Maßgeblich ist die Ausübung des Direktionsrechts durch weisungsbefugte Personen oder Stellen. Rechtsgrundlage ist das Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Mitarbeiterführung begründet keinen eigenständigen arbeitsvertraglichen Anspruch der beschäftigten Person. Sie ist von der Personalentwicklung abzugrenzen, die auf Qualifizierung und langfristige Kompetenzförderung gerichtet ist. Mitarbeiterführung hat praktische Bedeutung für die rechtssichere Organisation von Arbeitsabläufen und Verantwortlichkeiten im Betrieb.