Mitbestimmung
In Kürze
Mitbestimmung bezeichnet die verbindliche Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen an betrieblichen Entscheidungen. Sie begrenzt die einseitige Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers in gesetzlich bestimmten Angelegenheiten.
Definition
Mitbestimmung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gesetzlich angeordnete Zustimmungspflicht einer Arbeitnehmervertretung zu bestimmten Maßnahmen des Arbeitgebers. Mitbestimmung liegt vor, wenn eine betriebliche Maßnahme ohne vorherige Zustimmung rechtlich nicht wirksam umgesetzt werden darf. Voraussetzung ist das Bestehen eines mitbestimmten Betriebs oder einer entsprechenden Arbeitnehmervertretung. Die Beteiligung betrifft soziale, personelle oder organisatorische Angelegenheiten mit kollektivem Bezug. Maßgeblich ist die Beschränkung des arbeitgeberseitigen Direktions- und Organisationsrechts durch zwingende Beteiligungsrechte. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Mitbestimmung setzt keine individuelle Zustimmung einzelner Arbeitnehmer voraus. Sie begründet keinen Anspruch auf bestimmte inhaltliche Entscheidungen des Arbeitgebers. Mitbestimmung ist von der Mitwirkung abzugrenzen, bei der lediglich Anhörungs- oder Beratungsrechte bestehen. Mitbestimmung hat praktische Bedeutung für die rechtssichere Gestaltung kollektiver Regelungen und betrieblicher Entscheidungsprozesse.