Nachfrage
In Kürze
Nachfrage bezeichnet die marktwirksame Absicht zum Erwerb von Gütern oder Leistungen. Sie beschreibt ein beobachtbares Verhalten wirtschaftlicher Akteure.
Definition
Nachfrage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit betriebswirtschaftlicher Anknüpfung an Markt- und Leistungsbeziehungen. Nachfrage beschreibt die auf Märkten tatsächlich wirksam werdende Menge an Gütern oder Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie ist gegeben, wenn Wirtschaftssubjekte über Kaufabsicht, Zahlungsfähigkeit und konkrete Marktteilnahme verfügen. Die Höhe der Nachfrage bestimmt sich objektiv durch Preisniveau, Einkommen, Präferenzen und verfügbare Alternativen. Nachfrage kann mengenbezogen oder wertbezogen erfasst und vergleichend ausgewertet werden. Ein steigender Preis führt regelmäßig zu einer Verringerung der Nachfrage bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen. Sinkendes Einkommen bewirkt typischerweise eine Reduktion der Nachfrage nach nicht notwendigen Gütern. Nachfrage begründet keinen Anspruch auf Lieferung, Leistungserbringung oder Vertragsabschluss. Von der Nachfrage abzugrenzen ist der Bedarf, der lediglich das subjektive Bedürfnis ohne Marktbezug beschreibt. In der Praxis dient Nachfrage als zentrale Bezugsgröße für Absatzplanung, Kapazitätssteuerung und personalwirtschaftliche Dispositionen.