Nachträgliche Klagezulassung
In Kürze
Nachträgliche Klagezulassung ermöglicht die verspätete Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Sie greift nur bei unverschuldeter Fristversäumnis.
Definition
Nachträgliche Klagezulassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Nachträgliche Klagezulassung bezeichnet die gerichtliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach Ablauf der gesetzlichen Klagefrist. Sie liegt vor, wenn die Klagefrist objektiv versäumt wurde und den Arbeitnehmer daran kein Verschulden trifft. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer trotz zumutbarer Sorgfalt an der fristgerechten Klageerhebung gehindert war. Der Hinderungsgrund muss glaubhaft gemacht und unverzüglich nach Wegfall geltend gemacht sein. Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung der persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalls. Rechtsgrundlage ist das Kündigungsschutzgesetz, insbesondere § 5 KSchG in Verbindung mit § 4 KSchG. Nachträgliche Klagezulassung beseitigt die Wirksamkeitsfiktion der Kündigung bei erfolgreicher Entscheidung. Sie begründet keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung ohne substantiierten Tatsachenvortrag. Von der Nachträgliche Klagezulassung abzugrenzen ist die nachträgliche Geltendmachung sozialer Unwirksamkeit nach § 6 KSchG. In der Praxis eröffnet Nachträgliche Klagezulassung ausnahmsweise den Zugang zur gerichtlichen Überprüfung einer Kündigung.