Nachwirkung
In Kürze
Die Nachwirkung beschreibt die fortbestehende Geltung kollektivrechtlicher Regelungen nach deren formellem Ende. Sie sichert übergangsweise verbindliche Arbeitsbedingungen.
Definition
Nachwirkung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Nachwirkung bezeichnet die fortdauernde normative Geltung von Regelungen aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen nach deren Ablauf oder Kündigung. Nachwirkung liegt vor, wenn die beendete kollektivrechtliche Regelung mangels anderweitiger Ablösung weiterhin Arbeitsbedingungen bestimmt. Voraussetzung ist, dass keine neue kollektiv- oder individualrechtliche Regelung denselben Sachverhalt verbindlich ersetzt. Bei Tarifverträgen tritt die Nachwirkung kraft Gesetzes ein und ergibt sich aus § 4 Absatz 5 Tarifvertragsgesetz (TVG). Die nachwirkenden Normen gelten unmittelbar weiter, verlieren jedoch ihre zwingende Wirkung gegenüber abweichenden Vereinbarungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur dauerhaften Fortgeltung besteht nicht. Nachwirkung ist von der fortbestehenden Tarifbindung während der Laufzeit eines Tarifvertrags abzugrenzen. In der Praxis gewährleistet die Nachwirkung eine rechtliche Übergangsordnung bis zum Abschluss neuer Regelungen.