Nebenbeschäftigung
In Kürze
Die Nebenbeschäftigung beschreibt eine zusätzliche Tätigkeit neben dem bestehenden Arbeitsverhältnis. Sie ist arbeitsrechtlich zulässig, sofern gesetzliche und vertragliche Grenzen eingehalten werden.
Definition
Nebenbeschäftigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Nebenbeschäftigung bezeichnet jede zusätzliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers außerhalb der arbeitsvertraglich geschuldeten Hauptleistung. Nebenbeschäftigung liegt vor, wenn eine weitere entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit zeitlich oder organisatorisch neben dem bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die zusätzliche Tätigkeit nicht die geschuldete Arbeitsleistung beeinträchtigt oder verdrängt. Die Ausübung darf gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten nicht überschreiten. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu Arbeits- und Ruhezeiten. Ferner darf keine Konkurrenztätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber ausgeübt werden. Dieses Verbot ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht sowie § 60 Handelsgesetzbuch (HGB) bei kaufmännischen Angestellten. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur, wenn sie arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich festgelegt ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht nicht. Nebenbeschäftigung ist von Mehrarbeit abzugrenzen, da diese innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses erbracht wird. In der Praxis beeinflusst die Nebenbeschäftigung die Arbeitszeitkontrolle, die Complianceprüfung und die arbeitsvertragliche Nebenpflichtenbewertung.