Nebenpflicht
In Kürze
Die Nebenpflicht bezeichnet zusätzliche Verhaltenspflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Sie ergänzen die Hauptleistungspflichten beider Vertragsparteien.
Definition
Nebenpflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Nebenpflicht bezeichnet alle vertraglichen Pflichten, die neben der Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis bestehen. Nebenpflicht liegt vor, wenn ein Verhalten zur Wahrung der Rechte, Interessen oder Rechtsgüter der anderen Vertragspartei festgelegt ist. Voraussetzung ist, dass die Pflicht aus dem Arbeitsvertrag oder dem gesetzlichen Schuldverhältnis folgt. Inhaltlich umfasst sie insbesondere Loyalität, Rücksichtnahme und Schutzpflichten im laufenden Arbeitsverhältnis. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Nebenpflicht besteht unabhängig von einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung. Nebenpflicht begründet keinen Anspruch auf eine eigenständige Hauptleistung. Nebenpflicht ist von der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht abzugrenzen, die unmittelbar auf Arbeitsleistung oder Vergütung gerichtet ist. In der Praxis beeinflusst die Nebenpflicht die Beurteilung von Pflichtverletzungen, Abmahnungen und Kündigungen.