Nettolohn
In Kürze
Der Nettolohn ist der nach gesetzlichen Abzügen verbleibende Teil der Vergütung. Er bildet regelmäßig den Auszahlungsbetrag an Arbeitnehmer.
Definition
Nettolohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Nettolohn bezeichnet den Teil des arbeitsvertraglich vereinbarten Bruttoentgelts nach Abzug gesetzlicher Steuern und Sozialabgaben. Er liegt vor, wenn alle individuell geschuldeten Abzüge rechnerisch vollständig berücksichtigt worden sind. Zu den Abzügen gehören insbesondere Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Die konkrete Höhe ergibt sich aus persönlichen Merkmalen wie Steuerklasse, Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungsstatus. Die Berechnung erfolgt regelmäßig durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB). Nettolohn wird dem Arbeitnehmer grundsätzlich durch Überweisung oder Auszahlung zur Verfügung gestellt. Bei besonderen Vereinbarungen kann der Auszahlungsbetrag hiervon abweichen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Nettohöhe besteht nicht. Nettolohn ist vom Bruttolohn abzugrenzen, der vor Abzug gesetzlicher Belastungen ausgewiesen wird. In der Praxis dient er als maßgebliche Bezugsgröße für Lebensunterhalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.