Nominalzins
In Kürze
Nominalzins bezeichnet den auf einen Kapitalbetrag bezogenen Zinssatz ohne Nebenkosten. Er beschreibt die rechnerische Verzinsung unabhängig von weiteren Preis- oder Kostenfaktoren.
Definition
Nominalzins ist ein finanzrechtlicher Begriff zur Bezeichnung des rechnerischen Zinssatzes eines Kapitalbetrags. Der Nominalzins beschreibt den auf den Nennwert eines Darlehens oder einer Geldanlage bezogenen Zins. Er liegt vor, wenn die Verzinsung ausschließlich auf den vereinbarten Kapitalbetrag angewendet wird. Voraussetzung ist eine vertragliche Festlegung des Zinssatzes ohne Einbeziehung zusätzlicher Kosten oder Erträge. Der Nominalzins wird regelmäßig als Jahreszinssatz ausgewiesen und dient als Berechnungsgrundlage für Zinszahlungen. Veränderungen der Preisentwicklung oder individuelle Nebenkosten bleiben bei seiner Bestimmung unberücksichtigt. Der Nominalzins ist vom Effektivzins abzugrenzen, der weitere Kostenbestandteile einbezieht. Eine Aussage zur realen Rendite oder Belastung des Kapitals wird durch den Nominalzins nicht getroffen. In der Praxis wird der Nominalzins zur Vergleichbarkeit von Zinsvereinbarungen und zur Kalkulation von Zahlungsströmen verwendet.