Offshoring
In Kürze
Offshoring bezeichnet die geografische Verlagerung betrieblicher Tätigkeiten ins Ausland. Der Begriff beschreibt unternehmerische Entscheidungen mit unmittelbaren arbeitsrechtlichen Auswirkungen.
Definition
Offshoring ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Verlagerung betrieblicher Funktionen, Prozesse oder Arbeitsplätze aus dem Inland in ausländische Standorte. Offshoring liegt vor, wenn Tätigkeiten dauerhaft außerhalb des bisherigen nationalen Betriebs erbracht werden. Dabei ist unerheblich, ob die Leistung durch verbundene Unternehmen oder externe Vertragspartner erfolgt. Die Maßnahme betrifft regelmäßig organisatorische Einheiten, Arbeitsplätze oder gesamte Betriebsteile. Typischerweise werden Standorte mit geringeren Kostenstrukturen oder anderen rechtlichen Rahmenbedingungen gewählt. Die unternehmerische Entscheidung ist objektiv auf eine geografische Verlagerung gerichtet. Bei Offshoring können bestehende Beschäftigungsverhältnisse entfallen oder in ihrer Struktur wesentlich verändert werden. Soweit dadurch erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft entstehen, bestehen Informationspflichten nach § 106 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein gesetzliches Verbot von Offshoring besteht nicht. Offshoring ist vom Outsourcing abzugrenzen, da hier die grenzüberschreitende Verlagerung und nicht die Fremdvergabe im Vordergrund steht. Für die Praxis ist Offshoring insbesondere bei Mitwirkungsrechten des Wirtschaftsausschusses und bei Betriebsänderungen relevant.