Patent
In Kürze
Ein Patent ist ein staatlich verliehenes Schutzrecht für technische Erfindungen. Es gewährt dem Inhaber ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht.
Definition
Patent ist ein gewerblicher Rechtsschutzbegriff. Er bezeichnet ein hoheitlich erteiltes Ausschließlichkeitsrecht an einer technischen Erfindung. Patent gewährt dem Berechtigten die ausschließliche Nutzung einer technischen Lehre für einen begrenzten Zeitraum. Voraussetzung ist, dass die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar festgelegt ist. Die Schutzwirkung entsteht nach Anmeldung und erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Behörde. Rechtsgrundlage ist das Patentgesetz PatG, insbesondere § 1 PatG. Patent berechtigt zur Herstellung, Benutzung und wirtschaftlichen Verwertung des geschützten Gegenstands. Es umfasst sowohl Erzeugnisse als auch Verfahren mit technischem Charakter. Das Schutzrecht ist zeitlich befristet und endet spätestens zwanzig Jahre nach dem Anmeldetag. Patent begründet keinen Schutz für bloße Entdeckungen, Theorien oder ästhetische Gestaltungen. Es ist vom Gebrauchsmuster dadurch abgegrenzt, dass eine materielle Prüfung der Schutzvoraussetzungen erfolgt. In der Praxis dient das Patent der rechtlichen Absicherung technischer Innovationen im Wettbewerb.