Personalaufwand je Mitarbeiter
In Kürze
Der Personalaufwand je Mitarbeiter ist eine rechnerische Kennzahl zur Zuordnung von Personalaufwendungen auf Beschäftigte. Sie zeigt den durchschnittlichen Personalaufwand pro Kopf.
Definition
Personalaufwand je Mitarbeiter ist ein arbeitsrechtlich relevanter betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet den rechnerischen Durchschnittswert der gesamten Personalaufwendungen je beschäftigter Person. Der Personalaufwand je Mitarbeiter liegt vor, wenn der Gesamtpersonalaufwand eines Unternehmens rechnerisch verteilt wird. Voraussetzung ist die Erfassung aller lohnbezogenen und lohnnebenbezogenen Aufwendungen eines Abrechnungszeitraums. Zusätzlich muss die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer objektiv festgestellt sein. Der Personalaufwand je Mitarbeiter umfasst insbesondere Löhne, Gehälter, gesetzliche Sozialabgaben und freiwillige Sozialleistungen. Maßgeblich sind die im Jahresabschluss ausgewiesenen Personalaufwendungen gemäß § 275 Absatz 2 Nummer 6 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Kennzahl begründet keinen individualrechtlichen Anspruch von Arbeitnehmern. Sie ist von unternehmensintern definierten Personalkostenkennzahlen abzugrenzen. In der Praxis dient der Personalaufwand je Mitarbeiter als Analysegröße für wirtschaftliche Beurteilungen und betriebliche Vergleichszwecke.