Personalgespräch
In Kürze
Das Personalgespräch ist ein strukturiertes Gespräch zwischen Führungskraft und Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Es dient der Kommunikation arbeitsbezogener Inhalte und Weisungen.
Definition
Das Personalgespräch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein dienstlich veranlasstes Gespräch im bestehenden Arbeitsverhältnis. Es bezeichnet den mündlichen Austausch zwischen einer weisungsbefugten Führungskraft und einem Arbeitnehmer zu arbeitsbezogenen Sachverhalten. Das Personalgespräch liegt vor, wenn Inhalte der Arbeitsleistung, des Arbeitsverhaltens oder der Arbeitsbedingungen thematisiert werden. Voraussetzung ist ein funktionales Über- und Unterordnungsverhältnis innerhalb der betrieblichen Organisation. Es kann anlassbezogen oder regelmäßig stattfinden und formell oder informell ausgestaltet sein. Rechtlich ist das Personalgespräch dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) zuzuordnen. Es begründet keinen Anspruch auf bestimmte Gesprächsinhalte oder einen bestimmten Gesprächsverlauf. Das Personalgespräch ist von kollektivrechtlichen Beteiligungsformaten wie Betriebsversammlungen abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis dient es der Information, Koordination und Steuerung der Zusammenarbeit.