Personalkennzahlen
In Kürze
Personalkennzahlen verdichten Personaldaten zu vergleichbaren Messgrößen. Sie dienen der strukturierten Beschreibung personalbezogener Sachverhalte im Unternehmen.
Definition
Personalkennzahlen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet zahlenmäßig abgeleitete Relationen aus Personaldaten zur Abbildung personalbezogener Strukturen, Aufwände oder Leistungsgrößen. Personalkennzahlen liegt vor, wenn festgelegt ist, dass personalwirtschaftliche Daten systematisch erfasst, ins Verhältnis gesetzt und zeit- oder bereichsbezogen ausgewertet werden. Personalkennzahlen stützt sich funktional auf betriebswirtschaftliche Grundsätze des Personalcontrollings ohne eigenständige gesetzliche Normierung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung oder Anwendung von Personalkennzahlen besteht nicht. Abzugrenzen ist der Begriff von rein finanziellen Unternehmenskennzahlen ohne unmittelbaren Personalbezug. Personalkennzahlen besitzen praktische Bedeutung als objektivierende Informationsgrundlage für personalbezogene Planungs-, Steuerungs- und Kontrollentscheidungen im Betrieb.