Personalkostenplanung
In Kürze
Personalkostenplanung strukturiert die vorausschauende Erfassung personalbezogener Kosten. Sie dient der systematischen Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen.
Definition
Personalkostenplanung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die strukturierte, periodisierte Ermittlung, Analyse und Prognose sämtlicher personalbezogener Kosten eines Unternehmens. Personalkostenplanung liegt vor, wenn festgelegt ist, dass Personalbestände, Vergütungsstrukturen und Zusatzkosten planmäßig bewertet und fortgeschrieben werden. Erfasst werden dabei Entgeltbestandteile, Arbeitgeberabgaben und sonstige personalbedingte Aufwendungen unabhängig von individueller Vertragsgestaltung. Die Personalkostenplanung erfolgt regelmäßig auf Basis vorhandener Ist-Daten und erwarteter Veränderungen zukünftiger Beschäftigungsverhältnisse. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Personalkostenplanung besteht nicht. Abzugrenzen ist der Begriff von der Personalbedarfsplanung, die primär auf quantitative Stellenumfänge gerichtet ist. In der betrieblichen Praxis bildet sie eine sachliche Grundlage für Budgetierung, Kostenkontrolle und personalwirtschaftliche Steuerungsentscheidungen.