Personenbezogene Daten
In Kürze
Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen mit Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Der Begriff ist zentral für den rechtmäßigen Umgang mit Beschäftigtendaten.
Definition
Personenbezogene Daten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der dem Datenschutzrecht im Beschäftigungskontext systematisch zugeordnet ist. Personenbezogene Daten bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Erfasst werden sowohl objektive Sachangaben als auch subjektive Merkmale mit Bezug zur individuellen Identität. Der Personenbezug liegt vor, wenn Angaben allein oder verknüpft eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Unerheblich ist, ob die Identifizierung unmittelbar oder mittelbar durch Zusatzwissen Dritter erfolgt. Rechtsgrundlage ist Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie ergänzend § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Im Beschäftigungsverhältnis konkretisiert § 26 BDSG die zulässige Verarbeitung für arbeitsbezogene Zwecke. Personenbezogene Daten begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung rechtlich. Personenbezogene Daten sind von anonymisierten Informationen abzugrenzen, bei denen eine Identifizierung dauerhaft ausgeschlossen ist. Der Begriff steuert im Arbeitsverhältnis die Zulässigkeit betrieblicher Datenverarbeitung und Kontrollmaßnahmen maßgeblich. Betriebsräte und Arbeitgeber richten interne Prozesse an diesen rechtlichen Vorgaben aus verbindlich.