Pfandbriefe
In Kürze
Der Pfandbrief ist ein gesetzlich reguliertes Schuldverschreibungsinstrument mit besonderer Deckungsbindung. Er dient der langfristigen Refinanzierung bestimmter Kreditarten über den Kapitalmarkt.
Definition
Pfandbrief ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Pfandbrief bezeichnet eine von hierzu zugelassenen Kreditinstituten emittierte, festverzinsliche Schuldverschreibung mit gesetzlich vorgeschriebener Deckungsmasse. Die Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufenden Verbindlichkeiten jederzeit durch werthaltige und eindeutig zugeordnete Sicherheiten gedeckt sind. Zu den objektiven Voraussetzungen zählen eine fortlaufende Deckung, eine kongruente Laufzeitstruktur sowie eine insolvenzrechtlich abgesonderte Sicherheitenzuordnung. Rechtsgrundlage ist das Pfandbriefgesetz (PfandBG), das Emissionsbefugnis, Deckungsanforderungen und Gläubigerrechte verbindlich festlegt. Pfandbrief begründet keinen Anspruch auf Beteiligung am Vermögen oder an der Geschäftsführung des emittierenden Instituts. Er ist von einer unbesicherten Inhaberschuldverschreibung durch die gesetzlich normierte Deckungsbindung eindeutig abzugrenzen. Die praktische Relevanz des Pfandbrief liegt in der standardisierten und rechtssicheren Refinanzierung langfristiger Finanzierungen über den organisierten Kapitalmarkt.