Pflegeversicherung
In Kürze
Die Pflegeversicherung ist eine verpflichtende Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Sie gewährleistet gesetzlich festgelegte Leistungen nach einem einheitlichen System.
Definition
Pflegeversicherung ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Pflegeversicherung bezeichnet eine gesetzlich geregelte Pflichtversicherung zur finanziellen Absicherung pflegebedingter Risiken. Sie erfasst Personen mit gesetzlicher oder privater Krankenversicherung und folgt deren versicherungsrechtlicher Zuordnung. Tatbestandlich erforderlich sind Versicherungspflicht, festgestellte Pflegebedürftigkeit sowie die Zuordnung zu einem gesetzlich bestimmten Pflegegrad. Die Pflegeversicherung gewährt Geld- und Sachleistungen nach Maßgabe des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Eine vollständige Kostendeckung aller Pflegeaufwendungen wird durch die Pflegeversicherung nicht gewährleistet. Sie ist von privaten Pflegezusatzversicherungen durch ihre Pflichtnatur und gesetzlich normierten Leistungsumfang abzugrenzen. Die praktische Bedeutung der Pflegeversicherung liegt in der standardisierten sozialen Absicherung bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf.