Pilotabschluss
In Kürze
Ein Pilotabschluss ist ein richtungsweisender Tarifabschluss mit überregionaler Signalwirkung. Er prägt regelmäßig nachfolgende Tarifverhandlungen in anderen Tarifbereichen.
Definition
Pilotabschluss ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Pilotabschluss bezeichnet einen in einem bestimmten Tarifbereich erzielten Tarifabschluss mit faktischer Orientierungsfunktion für weitere Tarifverhandlungen. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass seine materiellen Regelungen zeitnah als Maßstab für andere Tarifgebiete herangezogen werden. Voraussetzung ist ein wirksam abgeschlossener Tarifvertrag zwischen tariffähigen Parteien in einem zentralen oder repräsentativen Tarifbereich. Die Übertragungswirkung beruht auf tarifpolitischer Übung und nicht auf rechtlicher Bindung anderer Tarifvertragsparteien. Ein Pilotabschluss entfaltet keine normative Wirkung außerhalb seines originären tariflichen Geltungsbereichs. Er ist von einem Flächentarifvertrag durch seine fehlende unmittelbare Allgemeingeltung abzugrenzen. Die praktische Bedeutung des Pilotabschluss liegt in der faktischen Steuerung von Tarifdynamiken und Verhandlungsstrategien auf Branchenebene.