Prävention
In Kürze
Prävention bezeichnet vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung arbeitsbezogener Risiken. Ziel ist die frühzeitige Abwendung gesundheitlicher oder beschäftigungsgefährdender Entwicklungen.
Definition
Prävention ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er bezeichnet systematisch angelegte Maßnahmen zur frühzeitigen Abwendung arbeitsbedingter Risiken und nachteiliger Entwicklungen. Prävention liegt vor, wenn Gefährdungen erkannt, bewertet und durch geeignete organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen beeinflusst werden. Voraussetzung ist das Vorliegen beeinflussbarer Risiken im Arbeitsverhältnis oder im betrieblichen Umfeld. Die rechtliche Ausgestaltung ergibt sich insbesondere aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, § 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Ergänzend konkretisiert § 167 Absatz 1 SGB IX die betriebliche Prävention bei gefährdeten Arbeitsverhältnissen. Prävention begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Einzelmaßnahmen oder Ergebnisse. Sie ist von reaktiven Maßnahmen nach Eintritt eines Schadensereignisses abzugrenzen. In der Praxis dient Prävention der Sicherung von Beschäftigung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Betrieb. Prävention wird regelmäßig in bestehende betriebliche Prozesse integriert.