Praktikant
In Kürze
Ein Praktikant ist eine Person, die vorübergehend praktische Tätigkeiten zu Ausbildungszwecken ausübt. Der Einsatz dient der Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.
Definition
Praktikant ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Ein Praktikant ist eine Person, die vorübergehend praktische Tätigkeiten in einem Betrieb zu Ausbildungszwecken verrichtet. Die Tätigkeit dient überwiegend der Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen mit einführendem oder übendem Charakter. Ein Praktikant liegt vor, wenn die praktische Ausbildung gegenüber der Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Die Einordnung erfolgt unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag oder ein besonderes Ausbildungsverhältnis besteht. Besteht kein Arbeitsverhältnis, finden die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, insbesondere § 19 Berufsbildungsgesetz BBiG, entsprechende Anwendung. Nach § 10 BBiG ist in diesen Fällen eine angemessene Vergütung festzulegen, soweit gesetzlich vorgesehen. Der rechtliche Status eines Praktikant bestimmt sich nach Inhalt, Zielsetzung und tatsächlicher Durchführung der Tätigkeit. Eine automatische Gleichstellung mit regulären Arbeitnehmern ist nicht gegeben. Der Praktikant ist vom Auszubildenden abzugrenzen, dessen Ausbildung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf gerichtet ist. In der Praxis ist der Praktikant insbesondere für die Einordnung von Vergütungs-, Schutz- und Mitbestimmungsfragen relevant.