Private Equity
In Kürze
Private Equity bezeichnet außerbörsliches Beteiligungskapital für Unternehmen. Es dient der zeitlich befristeten Eigenkapitalfinanzierung mit Renditeorientierung.
Definition
Private Equity ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Private Equity bezeichnet die Bereitstellung von außerbörslichem Eigenkapital durch private oder institutionelle Investoren an nicht börsennotierte Unternehmen. Die Beteiligung erfolgt regelmäßig durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder wirtschaftlich gleichwertigen Eigenkapitalinstrumenten. Private Equity liegt vor, wenn Kapital zeitlich befristet investiert und eine spätere Veräußerung angestrebt wird. Tatbestandlich erforderlich ist eine unternehmerische Beteiligung mit Verlustteilnahme und ohne laufende Zinsverpflichtung. Die Investition setzt eine vertraglich geregelte Einflussnahme auf strategische oder wirtschaftliche Unternehmensentscheidungen voraus. Die Finanzierung kann etablierte Unternehmen oder junge Wachstumsunternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen betreffen. Venture Capital gilt als Unterform, sofern die Kapitalbereitstellung in frühen Unternehmensphasen erfolgt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Kapitalbereitstellung durch Private Equity besteht nicht. Abzugrenzen ist der Begriff von Public Equity als börsennotierter Eigenkapitalfinanzierung. In der Praxis wird Private Equity zur Finanzierung von Wachstum, Restrukturierung oder Eigentümerwechseln eingesetzt.