Probezeit
In Kürze
Die Probezeit dient der anfänglichen Erprobung in einem neuen Arbeitsverhältnis. Sie ermöglicht befristet verkürzte Kündigungsfristen ohne weitere rechtliche Bewertungen.
Definition
Probezeit ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur zeitlich begrenzten Erprobung zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Die Probezeit bezeichnet einen vertraglich festgelegten Anfangszeitraum, in dem erleichterte ordentliche Kündigungsbedingungen gelten. Eine Probezeit liegt vor, wenn ihre Dauer bestimmt ist und die Anwendung ausdrücklich festgelegt ist. Während dieses Zeitraums beträgt die Kündigungsfrist regelmäßig zwei Wochen nach § 622 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Probezeit begründet keinen eigenständigen Kündigungsgrund und ersetzt keine gesetzlichen Wirksamkeitsanforderungen insbesondere. Sie ist von der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes nach § 1 Absatz 1 KSchG strikt zu unterscheiden. In der Praxis steuert sie die Flexibilität der Beendigung in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses.