Produktionsplanung
In Kürze
Produktionsplanung beschreibt die strukturierte Vorbereitung betrieblicher Herstellungsprozesse. Sie ordnet Ressourcen, Mengen und Zeitpunkte innerhalb eines Produktionsablaufs.
Definition
Produktionsplanung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur strukturellen Vorbereitung betrieblicher Herstellungs- und Leistungsprozesse. Produktionsplanung bezeichnet die systematische Festlegung von Mengen, Terminen, Abläufen und Ressourceneinsatz innerhalb eines Betriebs. Sie liegt vor, wenn Produktionsziele, Kapazitäten und Einsatzmittel objektiv bestimmt und organisatorisch koordiniert sind. Maßgeblich ist eine planmäßige Vorausbestimmung, nicht die tatsächliche spätere Durchführung einzelner Produktionsschritte. Produktionsplanung erfasst sowohl materielle als auch personelle Ressourcen und ordnet diese zeitlich und sachlich zu. Rechtsgrundlage für Mitbestimmungsrechte ist § 87 Absatz 1 Nummer 3 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer bestimmten Planungstiefe besteht im Betrieb nicht. Produktionsplanung ist von der Produktionssteuerung abzugrenzen, die auf kurzfristige Umsetzung geplanter Vorgaben gerichtet ist. Die Ausgestaltung beeinflusst Arbeitszeiten, Arbeitsorganisation und kollektive Beteiligungsrechte im laufenden Produktionsbetrieb.