Produzentenhaftung
In Kürze
Produzentenhaftung beschreibt die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Produkte. Sie knüpft an Schäden an, die durch den Produktgebrauch entstehen.
Definition
Produzentenhaftung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die deliktsrechtliche Haftung des Herstellers für Schäden aus fehlerhaften Produkten. Produzentenhaftung erfasst die Verantwortung für konstruktions-, fabrikations-, instruktions- oder produktbeobachtungsbedingte Sicherheitsmängel. Der Tatbestand liegt vor, wenn ein Produkt verkehrsfähig bereitgestellt wurde und einen Schaden verursacht. Erforderlich ist ein objektiv pflichtwidriges Verhalten bei Entwicklung, Herstellung, Instruktion oder Marktbeobachtung des Produkts. Produzentenhaftung setzt grundsätzlich Verschulden in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Rechtsgrundlage ist § 823 Bürgerliches Gesetzbuch BGB. Eine Haftung besteht unabhängig davon, ob der Schaden an Personen oder an der Sache selbst eingetreten ist. Abzugrenzen ist die Produzentenhaftung vom Produkthaftungsgesetz, das verschuldensunabhängig ausgestaltet ist. In der betrieblichen Praxis beeinflusst sie Sicherheitsorganisation, Qualitätssicherung und innerbetriebliche Kontrollpflichten.