Prolongation
In Kürze
Prolongation bezeichnet die zeitlich begrenzte Verlängerung einer ursprünglich befristeten Laufzeit innerhalb eines bestehenden Rechtsverhältnisses. Sie verändert nicht den Vertragsgegenstand, sondern verschiebt lediglich den vereinbarten Endzeitpunkt.
Definition
Prolongation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die befristete Verlängerung einer ursprünglich zeitlich festgelegten Laufzeit beschreibt. Sie bezeichnet die Fortsetzung eines bestehenden Rechtsverhältnisses unter im Wesentlichen unveränderten Hauptbedingungen über den Endtermin hinaus. Eine solche Verlängerung liegt vor, wenn die ursprüngliche Befristung objektiv bestimmt und ein neuer Endzeitpunkt festgelegt ist. Vorausgesetzt ist ferner, dass das zugrunde liegende Vertragsverhältnis rechtlich fortsetzungsfähig und nicht bereits vollständig erfüllt ist. Prolongation erfolgt regelmäßig durch vertragliche Festlegung zwischen den beteiligten Parteien im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der Verlängerung besteht für die beteiligten Parteien nicht. Von einer Novation unterscheidet sich der Vorgang dadurch, dass kein neues Schuldverhältnis begründet wird. Die rechtliche Einordnung der Prolongation hat Bedeutung für Laufzeitberechnung, Fälligkeit und Risikosteuerung fortbestehender Verpflichtungen. Inhaltlich bleibt der Vertragsgegenstand identisch, während lediglich der zeitliche Geltungsrahmen angepasst wird. Die Wirksamkeit setzt voraus, dass Formanforderungen des Ausgangsverhältnisses auch für die Verlängerung eingehalten sind. Prolongation kann ausdrücklich oder konkludent festgelegt sein, sofern die objektiven Umstände eine eindeutige Laufzeitverlängerung erkennen lassen. In der Praxis wird sie bei zeitgebundenen Austausch- oder Finanzierungsverhältnissen zur Sicherung planbarer Fortführung genutzt.