Qualifikation
In Kürze
Qualifikation beschreibt die objektive berufliche Eignung einer Person für bestimmte arbeitsbezogene Aufgaben. Sie dient der Zuordnung von Tätigkeiten und der Bewertung fachlicher Einsatzmöglichkeiten.
Definition
Qualifikation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die objektiv feststellbare berufliche Eignung einer Person zur Erfüllung bestimmter arbeitsvertraglicher Aufgaben. Qualifikation liegt vor, wenn Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für definierte Tätigkeiten sachlich festgelegt sind. Die Feststellung beruht auf Ausbildung, Berufserfahrung oder nachweisbaren Kompetenzen ohne Rückgriff auf persönliche Motive. Die rechtliche Einordnung ergibt sich funktional aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere § 611a BGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anerkennung oder Förderung besteht unabhängig von der Qualifikation nicht. Qualifikation ist von bloßer Leistungsbewertung abzugrenzen, da sie auf Eignung und nicht auf Arbeitsergebnisse abstellt. In der betrieblichen Praxis beeinflusst Qualifikation die Aufgabenverteilung, Einsatzplanung und personelle Auswahlentscheidungen.