Reallohn
In Kürze
Reallohn bezeichnet die inflationsbereinigte Kaufkraft eines Arbeitsentgelts. Er zeigt, welche Gütermenge mit einem Lohn tatsächlich verfügbar ist.
Definition
Reallohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt das für Preisveränderungen bereinigte Entgelt aus abhängiger Beschäftigung. Maßgeblich ist die reale Kaufkraft des Arbeitsentgelts im Verhältnis zum allgemeinen Preisniveau. Grundlage ist ein nominal festgestelltes Entgelt für geleistete Arbeit. Der Tatbestand liegt vor, wenn das nominale Arbeitsentgelt rechnerisch an einen Preisindex angepasst ist. Die Berechnung erfolgt objektiv durch Relation eines Entgeltwertes zu einem Verbraucherpreisindex. Als Bezugsgröße können Brutto- oder Nettoentgelte verwendet werden. Die Wahl der Bezugsgröße bestimmt die wirtschaftliche Aussageebene der Kennzahl. Reallohn berücksichtigt ausschließlich monetäre Entgeltbestandteile ohne zusätzliche Sozial- oder Sachleistungen. Rechtsgrundlagen sind nicht normativ festgelegt und ergeben sich aus ökonomischen Berechnungskonzepten. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Entgeltanpassung oder Inflationsausgleich. Reallohn ist vom Nominalentgelt durch die fehlende Preisbereinigung abgegrenzt. Reallohn dient in der Praxis der Analyse von Einkommensentwicklungen unter veränderten Preisbedingungen.