Rechnungsprüfung
In Kürze
Rechnungsprüfung bezeichnet die systematische Kontrolle einer Rechnung vor ihrer weiteren Verarbeitung. Sie stellt die formale und inhaltliche Richtigkeit abrechnungsrelevanter Angaben sicher.
Definition
Rechnungsprüfung ist ein steuerrechtliches Instrument. Sie beschreibt die strukturierte Überprüfung eingehender oder ausgehender Rechnungen auf formale und sachliche Richtigkeit. Die Rechnungsprüfung umfasst die Kontrolle gesetzlich vorgeschriebener Pflichtangaben sowie die Prüfung rechnerischer und leistungsbezogener Übereinstimmung. Sie liegt vor, wenn Rechnungsinhalt, Leistungsbezug und Abrechnungsbeträge anhand festgelegter Kriterien abgeglichen sind. Erforderlich ist eine vollständige Prüfung von Rechnungsdaten, Steuersätzen, Leistungsumfang und Zuordnung zum zugrunde liegenden Geschäftsvorgang. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) für die formellen Rechnungsanforderungen. Die Rechnungsprüfung begründet keinen eigenständigen Zahlungs- oder Erstattungsanspruch. Sie ist von der anschließenden Rechnungsfreigabe als interner Genehmigungshandlung abzugrenzen. In der Praxis dient die Rechnungsprüfung der Sicherstellung ordnungsgemäßer Buchführung und steuerlicher Nachvollziehbarkeit.