Regelaltersrente
In Kürze
Die Regelaltersrente ist die reguläre Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie setzt das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze und erfüllte Mindestversicherungszeiten voraus.
Definition
Die Regelaltersrente ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit sozialversicherungsrechtlicher Verankerung im Rentenrecht. Sie bezeichnet die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erreichen der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze. Anspruch besteht, wenn die allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt ist. Maßgeblich ist die Vollendung der individuell geltenden Altersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die Regelaltersrente wird ausschließlich auf Antrag und frühestens ab dem maßgeblichen Rentenbeginn geleistet. Ihre Inanspruchnahme ist nicht vorzeitig möglich und erfolgt grundsätzlich abschlagsfrei. Ein Hinzuverdienst neben dem Bezug der Regelaltersrente ist gesetzlich unbeschränkt zulässig. Die Regelaltersrente begründet keine Pflicht zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Sie ist von vorgezogenen Altersrenten mit besonderen Zugangsvoraussetzungen abzugrenzen. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist die Regelaltersrente insbesondere für Beendigungsregelungen und Altersgrenzenklauseln relevant.