Renten
In Kürze
Renten sind regelmäßige Geldleistungen zur sozialen Absicherung bestimmter Lebensrisiken. Sie entstehen aus gesetzlicher, betrieblicher oder privater Vorsorge.
Definition
Renten sind ein sozialrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen regelmäßig wiederkehrende Geldleistungen zur Absicherung von Alter, Erwerbsminderung oder Hinterbliebenen. Renten liegen vor, wenn gesetzlich oder vertraglich geregelte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist regelmäßig eine vorherige Beitragsleistung oder eine gleichgestellte Versicherungszeit. Renten werden insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung oder privaten Versicherungssystemen erbracht. Maßgebliche Rechtsgrundlage der gesetzlichen Renten ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, SGB VI). Die Höhe der Renten richtet sich nach versicherten Entgelten, Versicherungszeiten und rentenrechtlichen Bewertungsfaktoren. Renten begründen kein Arbeitsentgelt und ersetzen keine laufende Vergütung aus Beschäftigung. Abzugrenzen sind Renten von einmaligen Versorgungsleistungen ohne regelmäßigen Zahlungscharakter. In der Praxis sichern Renten den Lebensunterhalt nach Beendigung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit.