Rentenformel
In Kürze
Die Rentenformel bestimmt die individuelle Höhe gesetzlicher Rentenleistungen. Sie verknüpft Versicherungsbiografie, Rentenart und aktuelle Lohnentwicklung.
Definition
Rentenformel ist ein sozialrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet das gesetzlich vorgegebene Berechnungsverfahren zur Ermittlung der monatlichen Rentenhöhe. Die Rentenformel bildet den Zusammenhang zwischen versichertem Arbeitsentgelt, Beitragszeiten und rentenrechtlichen Bewertungsfaktoren ab. Voraussetzung ist die Feststellung persönlicher Entgeltpunkte aus dem Verhältnis individuellen Entgelts zum Durchschnittsentgelt. Zusätzlich wird ein Rentenartfaktor angewendet, der die Art der jeweiligen Rentenleistung bestimmt. Maßgeblich ist ferner der aktuelle Rentenwert als dynamischer Geldbetrag pro Entgeltpunkt. Die Rentenformel berücksichtigt damit sowohl individuelle Versicherungsleistungen als auch gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklungen. Rechtsgrundlage ist § 64 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, SGB VI). Die Rentenformel begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Mindestleistung unabhängig von Beiträgen. Abzugrenzen ist die Rentenformel von betrieblichen oder privaten Rentenberechnungen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Praxis gewährleistet die Rentenformel eine einheitliche, transparente und beitragsbezogene Rentenberechnung.