Saisonarbeit
In Kürze
Als Saisonarbeit gelten zeitlich begrenzte Tätigkeiten mit saisonal schwankendem Arbeitskräftebedarf. Sie wird typischerweise zur Abdeckung vorübergehender Arbeitsspitzen in bestimmten Jahreszeiten eingesetzt.
Definition
Saisonarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für zeitlich begrenzte Beschäftigung mit saisonal bedingtem Arbeitskräftebedarf. Er beschreibt Arbeitsverhältnisse, die wegen regelmäßig wiederkehrender Spitzen nur während bestimmter Jahreszeiten bestehen. Kennzeichnend ist eine vorübergehende Vollbeschäftigung in der Saison und fehlender Beschäftigungsbedarf außerhalb dieses Zeitraums. Das Modell liegt vor, wenn der Arbeitsanfall objektiv jahreszeitabhängig ist und der Arbeitsvertrag kalendermäßig befristet endet. Rechtsgrundlage der Befristung ist regelmäßig § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) maßgeblich. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung von Saisonarbeit besteht nicht für Arbeitgeber im Betrieb. Abzugrenzen ist Saisonarbeit von dauerhaftem Arbeitsverhältnis ohne sachlich begrenzten saisonalen Mehrbedarf bestehenden. Sie begründet keine eigenständigen Ansprüche auf Verlängerung, Wiederbeschäftigung oder unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis dient Saisonarbeit der planbaren Deckung schwankender Personalbedarfe in saisonabhängigen Wirtschaftsbereichen.