Satzung
In Kürze
Eine Satzung ist eine verbindliche Grundordnung eines rechtlich organisierten Zusammenschlusses. Sie regelt Aufbau, Zuständigkeiten und grundlegende Verfahrensfragen.
Definition
Satzung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine schriftlich fixierte Grundordnung einer juristischen Person oder kollektiv organisierten Einheit. Die Satzung legt verbindlich Struktur, Organe, Zuständigkeiten und interne Entscheidungsverfahren fest. Sie gilt aufgrund autonomer Rechtsetzungsbefugnis oder privatrechtlicher Selbstorganisation. Voraussetzung ist der Erlass oder die Annahme durch das zuständige Organ nach den geltenden formellen Regeln. Im Arbeitsrecht betrifft die Satzung insbesondere Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und sonstige kollektivrechtliche Organisationen. Ihre rechtliche Wirkung bestimmt sich nach dem jeweiligen Organisationsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht. Die Satzung entfaltet Bindungswirkung für Mitglieder und Organe im festgelegten Regelungsrahmen. Sie begründet keine unmittelbaren individualarbeitsrechtlichen Ansprüche gegenüber außenstehenden Dritten. Abzugrenzen ist die Satzung von Betriebsvereinbarungen, die auf betrieblicher Mitbestimmung beruhen. In der Praxis dient die Satzung der stabilen Organisation kollektiver Interessenvertretung und interner Willensbildung.