Schichtarbeit
In Kürze
Schichtarbeit bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Organisation von Arbeitszeiten an einem Arbeitsplatz. Sie ermöglicht den Einsatz mehrerer Beschäftigter außerhalb üblicher Tagesarbeitszeiten.
Definition
Schichtarbeit ist ein arbeitszeitrechtliches Modell der zeitlich gestaffelten Arbeitsleistung in einem Betrieb. Dabei werden mehrere Beschäftigte nacheinander nach festgelegten Zeitabschnitten am selben Arbeitsplatz eingesetzt. Schichtarbeit liegt vor, wenn Beginn, Ende und Abfolge der Arbeitszeiten verbindlich bestimmt sind. Die Einsatzzeiten überschreiten dabei regelmäßig die individuelle tägliche Normalarbeitszeit einzelner Beschäftigter hinaus. Die Schichtfolge kann gleichbleibend oder turnusmäßig wechseln und wird in Schichtplänen festgelegt. Rechtsgrundlage für Schichtarbeit ist insbesondere § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit speziellen Schutzvorgaben für Nachtarbeit. Die Ausgestaltung unterliegt bei Bestehen eines Betriebsrats der Mitbestimmung nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines solchen Modells besteht im Betrieb generell nicht. Schichtarbeit ist von Gleitzeit abzugrenzen, bei der keine Arbeitsplatzablösung vorgesehen ist wird. Das Modell ermöglicht verlängerte Betriebszeiten unter Beachtung zwingender arbeitszeitrechtlicher Schutzvorschriften im Betrieb dauerhaft.