Selbständige
In Kürze
Selbständige sind Personen, die ihre berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung ausüben. Sie stehen nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
Definition
Selbständige ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Selbständige bezeichnet Personen, die ihre berufliche Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Kennzeichnend ist die persönliche Unabhängigkeit von Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der Tätigkeit. Selbständige sind nicht in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und tragen das unternehmerische Risiko ihrer Tätigkeit. Die rechtliche Einordnung erfolgt nach den tatsächlichen Umständen der Leistungserbringung. Maßgeblich sind insbesondere fehlende Weisungsgebundenheit und organisatorische Eigenständigkeit. Rechtsgrundlage ist § 84 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Selbständige unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht aus abhängiger Beschäftigung. Der Begriff begründet kein Arbeitsverhältnis und keine arbeitnehmertypischen Schutzrechte. Abzugrenzen sind Selbständige von Arbeitnehmern mit persönlicher Abhängigkeit und Eingliederung in den Betrieb. In der Praxis ist Selbständige entscheidend für sozialversicherungsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Einordnung.