SEPA
In Kürze
SEPA bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum für bargeldlose Zahlungen. Zahlungen werden grenzüberschreitend wie inländische Zahlungen behandelt.
Definition
SEPA ist ein zahlungsverkehrsrechtlicher Begriff. SEPA bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in teilnehmenden Staaten. Er erfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weitere angeschlossene Länder. Voraussetzung ist die Nutzung standardisierter Zahlungsinstrumente und einheitlicher technischer Verfahren. Zahlungen werden unabhängig vom Sitz der beteiligten Zahlungsdienstleister gleichbehandelt. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 260/2012. SEPA verwendet anstelle nationaler Kontodaten die Internationale Bankkontonummer IBAN und den Bank Identifier Code BIC. SEPA regelt ausschließlich den bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr. Er begründet keine Verpflichtung zur Teilnahme an bestimmten Zahlungsarten. Abzugrenzen ist SEPA von nationalen Zahlungssystemen außerhalb des Euro-Zahlungsverkehrs. In der Praxis ist SEPA Grundlage für standardisierte Zahlungsabwicklung im europäischen Wirtschaftsverkehr.