Sitzungsniederschrift
In Kürze
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert formell Verlauf und Beschlüsse eines Betriebsratsgremiums. Sie dient dem Nachweis ordnungsgemäßer Willensbildung.
Definition
Sitzungsniederschrift ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur formellen Dokumentation von Sitzungen betrieblicher Interessenvertretungen. Er bezeichnet eine schriftliche Urkunde über Verlauf, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse eines zuständigen Gremiums. Sitzungsniederschrift liegt vor, wenn Inhalt, Datum, Beschlusswortlaut und erforderliche Unterschriften festgehalten sind. Voraussetzung ist die Erstellung während oder unmittelbar nach der Sitzung durch ein beauftragtes Mitglied. Rechtsgrundlage ist § 34 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für Inhalt und Pflicht sowie § 416 Zivilprozessordnung (ZPO) für den Urkundencharakter. Die Sitzungsniederschrift begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse. Abzugrenzen ist sie von internen Vermerken oder Ergebnisnotizen ohne gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt. Sitzungsniederschrift ist in der Praxis relevant für Nachweisführung, Rechtssicherheit und innerbetriebliche Kontrolle betriebsverfassungsrechtlicher Entscheidungen.